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   OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03   

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OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03 (https://dejure.org/2004,15557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.01.2004 - 2 Ws 780/03 (https://dejure.org/2004,15557)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Januar 2004 - 2 Ws 780/03 (https://dejure.org/2004,15557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Anordnung zum Umkleiden und zur Durchsuchung vor dem Empfang von Besuch; Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch die generelle Anordnung von Durchsuchungen ohne Berücksichtigung des Einzelfalls; Verstoß gegen die ...

  • Judicialis

    StVollzG § 84 II; ; StVollzG § 84 III; ; StVollzG § 116 I; ; StVollzG § 119 IV; ; StVollzG § 156 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Körperliche Durchsuchung von Strafgefangenen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 20.08.1982 - Ws 530/82

    Anordnung von Disziplinarmaßnahmen und des Empfangs von Besuchen in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber getroffenen Unterscheidung zwischen der allgemeinen Anordnungsbefugnis nach Absatz 3 und der einzelfallbezogenen Anordnungsbefugnis nach Absatz 2 Satz 1 2. Alt. lassen keinerlei Zweifel daran, dass allein auf Absatz 2 gestützte Durchsuchungen nicht in der pauschalen Weise angeordnet werden dürfen, in der Absatz 3 dies für die dort bezeichneten Fallgruppen zulässt (vgl. Brühl, in: Feest , AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 84 Rn. 1; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; Kühling/Ullenbruch, in: Schwind/Böhm , StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 84 Rn. 5; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, S. 191 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; Kammergericht, NStZ 1994, S. 379; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ).

    Danach ist es zwar von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn auf der Grundlage von § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG mit Entkleidung verbundene Durchsuchungen - etwa im Wege der Stichprobe - auch für persönlich an sich unverdächtige Gefangene angeordnet werden, sofern Anhaltspunkte für die Annahme bestehen, gefährliche Häftlinge könnten sonst die für sie angeordneten Kontrollen auf dem Umweg über von ihnen unter Druck gesetzte Mithäftlinge umgehen (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; Kammergericht, NStZ 1994, S. 379).

    Eine Anordnung auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf daher jedenfalls nicht zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen, die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3 StVollzG erlaubt (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; entgegen OLG Hamm, NStZ 1981, S. 407)." (BVerfG, a.a.O., Absätze 13 - 19).

  • OLG Bremen, 26.09.1984 - Ws 88/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber getroffenen Unterscheidung zwischen der allgemeinen Anordnungsbefugnis nach Absatz 3 und der einzelfallbezogenen Anordnungsbefugnis nach Absatz 2 Satz 1 2. Alt. lassen keinerlei Zweifel daran, dass allein auf Absatz 2 gestützte Durchsuchungen nicht in der pauschalen Weise angeordnet werden dürfen, in der Absatz 3 dies für die dort bezeichneten Fallgruppen zulässt (vgl. Brühl, in: Feest , AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 84 Rn. 1; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; Kühling/Ullenbruch, in: Schwind/Böhm , StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 84 Rn. 5; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, S. 191 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; Kammergericht, NStZ 1994, S. 379; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ).

    Eine Anordnung auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf daher jedenfalls nicht zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen, die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3 StVollzG erlaubt (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; entgegen OLG Hamm, NStZ 1981, S. 407)." (BVerfG, a.a.O., Absätze 13 - 19).

  • OLG Karlsruhe, 16.11.1982 - 3 Ws 225/82
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der vom Gesetzgeber getroffenen Unterscheidung zwischen der allgemeinen Anordnungsbefugnis nach Absatz 3 und der einzelfallbezogenen Anordnungsbefugnis nach Absatz 2 Satz 1 2. Alt. lassen keinerlei Zweifel daran, dass allein auf Absatz 2 gestützte Durchsuchungen nicht in der pauschalen Weise angeordnet werden dürfen, in der Absatz 3 dies für die dort bezeichneten Fallgruppen zulässt (vgl. Brühl, in: Feest , AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 84 Rn. 1; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; Kühling/Ullenbruch, in: Schwind/Böhm , StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 84 Rn. 5; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, S. 191 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; Kammergericht, NStZ 1994, S. 379; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ).
  • OLG Hamm, 26.05.1981 - 7 Vollz (Ws) 102/81
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    Eine Anordnung auf der Grundlage des § 84 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StVollzG darf daher jedenfalls nicht zur Durchsuchung aller oder fast aller Gefangenen vor jedem Besuchskontakt und damit zu einer Durchsuchungspraxis führen, die das Strafvollzugsgesetz aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausdrücklich nur in den Konstellationen des § 84 Abs. 3 StVollzG erlaubt (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 84 Rn. 3; OLG Bremen, NStZ 1985, S. 143 ; OLG Nürnberg, NStZ 1982, S. 526; entgegen OLG Hamm, NStZ 1981, S. 407)." (BVerfG, a.a.O., Absätze 13 - 19).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    b) Grundrechte dürfen nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes und nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden; dies gilt auch für Gefangene (vgl. BVerfGE 33, 1 ; BVerfGE 89, 315 ).
  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    a) Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 - in http://www.bverfg.de/Entscheidungen) hat in einem ebenfalls die Durchsuchungspraxis der Justizvollzugsanstalt Diez betreffenden Erkenntnis zu dieser Unterscheidung folgendes ausgeführt: .
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    b) Grundrechte dürfen nur durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes und nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingeschränkt werden; dies gilt auch für Gefangene (vgl. BVerfGE 33, 1 ; BVerfGE 89, 315 ).
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
    bb) Das Verfahren nach den §§ 109 ff StVollzG unterliegt der sich aus § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO ergebenden Verpflichtung, im Interesse der materiellen Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Auflage, § 115 Rdn. 3; Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2003 - 2 Ws 479/03 - jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.02.2016 - 2 Ws 689/15

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in seine

    Die Überprüfung durch den Senat dient der Vermeidung künftiger gleichgelagerter Rechtsfehler (vgl. Senat 2 Ws 780/03 v. 6.1.2004; 2 Ws 606/06 v. 13.2.2009; 2 Ws 387/15 v. 20.10.2015).
  • OLG Koblenz, 19.02.2015 - 2 Ws 704/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch des Strafgefangenen auf Überlassung von

    Die Überprüfung durch den Senat dient der Vermeidung künftiger gleichgelagerter Rechtsfehler (vgl. Senat, Beschluss 2 Ws 780/03 vom 6. Januar 2004; 2 Ws 647/13 vom 22. Januar 2014).
  • OLG Koblenz, 11.02.2016 - 2 Ws 578/15

    Zum Verhältnis des StVollzG zu den Landesvollzugsgesetzen

    Die Überprüfung durch den Senat dient der Vermeidung künftiger gleichgelagerter Rechtsfehler (vgl. Senat 2 Ws 780/03 v. 6.1.2004; 2 Ws 606/06 v. 13.2.2009).
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